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Wohnungsabnahme - einfach, speditiv und fachmännisch

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Beide Parteien eines Mietvertrages haben das Recht, für die Über- oder Rückgabe eines Mietobjektes einen Experten beizuziehen.
 

Die Aufgaben eines Experten ist es:

  • Das Mietobjekt auf allfällige Mängel zu prüfen.

  • Bei Meinungsverschiedenheiten eine gütliche Einigung unter den Vertragsparteien anzustreben.

  • Ein Protokoll über die Feststellung und allfälligen Vereinbarungen zu erstellen.

 

Der Experte erläutert den Parteien die zwingenden gesetzlichen Vorschriften, die Bestimmungen des Mietvertrages und weiterer Vereinbarungen zwischen den Parteien und den Ortsgebrauch einschliesslich der vorliegenden Richtlinien.

Er hält die Vertragsparteien an, wahrheitsgemässe und vollständige Angaben zu machen. Der Vermieter hat ein, bei der Rückgabe des Mietobjektes durch den Vormieter erstelltes Protokoll, vorzulegen. Der Mieter hat bei ordnungsgemässer Prüfung schwer oder nicht erkennbare Mängel bekanntzugeben.

Auch nach einem guten Mietverhältnis lohnt es sich für Selbstverwalter, einen externen Wohnungsabnahmeexperten beizuziehen. Gut informierten Fachpersonen fällt es leichter, Mieter und Vermieter über die aktuellen Rechtsverhältnisse aufzuklären und die Ansprüche durchzusetzen. Eine saubere Wohnungsabnahme spart Kosten und Energie bei der späteren Einforderung und allenfalls Durchsetzung vor der Miet- Schlichtungsstelle.

 

Dienstleistungspreise für Wohnungsübergabe /-übernahme

nach Aufwand mit Fr.120.-/Std.
Autokilometer Fr. 1.-

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